UWG-Verstoß durch Verletzung des Batteriegesetzes (Pfanderhebung)
Der Verkauf von Starterbatterien für Kleinmotorräder ohne Erhebung des erforderlichen Pfands nach § 10 Batteriegesetz verstößt gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG.
Das Landgericht Bamberg hat mit drei einstweiligen Verfügungen (1 O 331/10; 1 O 346/10 und 2 O 348/10) den Verkauf von Starterbatterien ohne die nach § 10 Batteriegesetz erforderliche Pfanderhebung untersagt und einen Unterlassungsanspruch nach §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 3, 12 Abs. 2 UWG, § 10 Batteriegesetz bejaht.